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1.01 Unsortiertes gemischtes Altpapier, unerwünschte Stoffe entferntEine Mischung verschiedener Papier- und Pappesorten ohne Begrenzung der Anteile an kurzfaserigem Material.
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1.02 Sortiertes gemischtes AltpapierEine Mischung verschiedener Papier- und Pappenqualitäten, die maximal 40 % an Zeitungen und Illustrierten enthält.
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1.03 GraukartonBedruckter und unbedruckter, weiß gedeckter und ungedeckter grauer Karton oder gemischter Karton, frei von Wellpappe.
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1.04 KaufhausaltpapierGebrauchte Papier- und Kartonverpackungen, die mindestens 70 % Wellpappe enthalten, Rest Vollpappe und Packpapier.
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1.05 Alte Wellpappe-VerpackungenGebrauchte Verpackungen und Bogen aus Wellpappe verschiedener Qualitäten.
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1.06 Unverkaufte IllustrierteUnverkaufte Illustrierte, mit oder ohne Kleberücken.
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1.06.01 Unverkaufte Illustrierte ohne KleberückenUnverkaufte Illustrierte ohne Kleberücken
 
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1.07 TelefonbücherNeue und gebrauchte Telefonbücher, ohne Begrenzung des Anteils von durchgefärbten Seiten, mit und ohne Kleberücken. Späne erlaubt.
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1.08 Zeitungen und Illustrierte 1, gemischtEine Mischung aus Zeitungen und Illustrierten, die mindestens 50 % Zeitungen enthält, mit oder ohne Kleberücken.
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1.09 Zeitungen und Illustrierte 2, gemischtEine Mischung aus Zeitungen und Illustrierten, die mindestens 60 % Zeitungen enthält, mit oder ohne Kleberücken.
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1.10 Illustrierte und Zeitungen, gemischtEine Mischung aus Illustrierten und Zeitungen, die mindestens 60 % Illustrierte enthält, mit oder ohne Kleberücken.
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1.11 DeinkingwareSortiertes grafisches Papier aus haushaltsnaher Erfassung, Zeitrungen und Illustrierte mit einem Mindestanteil von jeweils 40 %. Der prozentuale Anteil von nicht deinkbarem Papier sollte im Laufe der Zeit auf 1,5 % reduziert werden. Der jeweilige prozentuale Anteil ist zwischen Käufer und Verkäufer zu vereinbaren.